Viele Veranstalter fragen sich vor der Buchung:
Brauchen wir eine Genehmigung?
Ist unsere Location geeignet?
Müssen wir selbst etwas organisieren?
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen kümmern wir uns um alle sicherheitsrelevanten Punkte und stimmen Details direkt mit Location oder Behörden ab.
Genehmigungen auf Privatgelände
Bei Veranstaltungen auf Privatgelände ist in vielen Fällen keine behördliche Genehmigung erforderlich, solange:
- die Show auf privatem Grundstück stattfindet
- keine öffentliche Fläche genutzt wird
- Sicherheitsabstände eingehalten werden
In diesen Fällen genügt meist die Zustimmung der Location oder des Grundstückseigentümers.
Wir prüfen vorab kostenlos, ob in eurem konkreten Fall zusätzliche Abstimmungen notwendig sind und kümmern uns bei Bedarf um die Kommunikation mit Location oder Behörden.
Genehmigungen auf öffentlichen Plätzen
Je nach Event und Location können Genehmigungen erforderlich sein, zum Beispiel bei:
- öffentlichen Veranstaltungen
- Shows auf öffentlichen Flächen
- Events mit besonders großen Effekten
Wenn eine Genehmigung notwendig ist, übernehmen wir das Anmeldeverfahren mit:
- Ordnungsamt
- Feuerwehr / Stadtbrandmeister
- Locationbetreibern
Ihr müsst euch darum in der Regel nicht selbst kümmern.
Voraussetzungen für eine Feuershow
Damit die Show sicher durchgeführt werden kann, benötigen wir:
- ausreichend freie Fläche (typisch ca. 10 × 10 m aber bei großen Events auch gern 12 × 20 m)
- geeigneten Untergrund. Wiese, Asphalt, Pflaster, Sand
- Sicherheitsabstände zu Publikum und Gebäuden
- Zugang zur Eventfläche für Aufbau
Die genauen Anforderungen prüfen wir individuell für eure Location.
Unser Ablauf
Vor jeder Show prüfen wir:
- Location & Platzverhältnisse
- Sicherheitsabstände
- Genehmigungslage
- passende Showvariante
Erst danach bestätigen wir die finale Durchführung.
Anfrage
Wenn ihr unsicher seid, ob eure Location geeignet ist:
Sendet uns einfach eine Anfrage mit Ort und Eventdatum.
Wir prüfen kostenlos, ob eure Show möglich ist und welche Variante am besten passt.
